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WICHTIGE TERMINE 2012 IM ÜBERBLICK

Ab 1. Jänner
  • Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2010 und 2011

  • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht

  • Berufungszinsen gem. § 205a BAO bei Erfolg im Rechtsmittelverfahren


Bis 15. Jänner
  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2011 für geringfügig Beschäftigte
     


Bis 31. Jänner
  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2011 (L 16) in Papierform

  • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2011 (E 18) in Papierform



Bis 15. Februar

  • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2011

     
Bis 28. Februar

  • ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2011 (L16 und E18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher

  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
     
Bis 31. März
  • Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2011

     
Ab 1. April
  • Einhebung der 25% Wertpapier-KESt durch depotführende Bank



Bis 30. April
  • Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
     

Bis 30. Juni
  • Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) FinanzOnline

  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2011 aus Nicht-EU-Ländern



Bis 30. September

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2011 L1 in Papierform oder FinanzOnline

  • Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2011

  • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften

  • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2011



Ab 1. Oktober
  • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2011

     
Bis 31. Oktober
  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

     
Bis 31. Dezember
  • Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr; gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2007 beginnen)

  • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2007 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab


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