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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2012

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen (in €) für das Kalenderjahr 2012 mit Erlass vom 26.8.2011 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe
2012
2011
2010
0 bis 3 Jahre
186
180
177
3 bis 6 Jahre
238
230
226
6 bis 10 Jahre
306
296
291
10 bis 15 Jahre
351
340
334
15 bis 19 Jahre
412
399
392
19 bis 28 Jahre
517
501
492


Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.


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