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Steuer- und Finanz-Info von Steuerberater Morak
Neue Reverse Charge bei Mobilfunkgeräten
Reverse Charge ab € 5.000,-- netto für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ab 01.01.2012.
Die Maßnahme dient zur Verhinderung von Vorsteuerbetrug (ähnlich wie zuvor RC für Bauleistungen, Schrott, Treibhauszertifikate usw.).
Zum Übergang der Steuerschuld kommt es nur bei im Inland steuerpflichtigen Lieferungen der genannten Gegenstände (insbesondere Handys und bestimmte Computerbauteile), deren Entgelt mindestens € 5.000,-- (Rechnungsbetrag netto) beträgt.
Beispiel:
Ein Industriedesignerbetrieb aus Oberösterreich möchte seine Mitarbeiter mit modernen Diensthandys ausstatten. Nach längeren Verhandlungen bestellt man beim Mobilfunkanbieter insgesamt 40 Stück des neuesten Modells zu je € 200,--.
Die Lieferung erfolgt im Februar 2012. Die Rechnung lautet auf € 8.000,-- + 20 % USt (€ 1.600,--) = € 9.600,--.
Die Umsatzsteuer in der Rechnung in Höhe von € 1.600,-- wurde zu Unrecht ausgewiesen und ist daher als Vorsteuer nicht abzugsfähig. Der Mobilfunkanbieter schuldet jedoch die ausgewiesene USt aufgrund der Rechnung. Eine Rechnungsberichtigung ist möglich. Ab diesem Zeitpunkt (nicht rückwirkend) fällt die Steuerschuld wieder weg.
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