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Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel für Arbeitgeber

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel

Für Arbeitgeber

· Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen je Dienstnehmer/Jahr:

o Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) € 365,-

o Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke, aber keine Autobahnvignette!) € 186,-

o Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis € 300,-

o Mitarbeiterbeteiligung € 1.460,-

o Ortsübliche Trinkgelder von dritter Seite, sofern deren Annahme nicht gesetzlich oder kollektivvertraglich untersagt ist.

o Details lt. Artikel "Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten"

· Bildungsfreibetrag / Bildungsprämie

Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten kann ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) geltend gemacht werden. Alternativ zum Bildungsfreibetrag kann die Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden.

· Lehrlings-Förderungen

€ 1.000,- Lehrlingsausbildungsprämie stehen für jeden noch 2007 eingestellten Lehrling zu. Details hierzu sowie Blum-Prämie und Integrative Berufsausbildung (Klienten- Info 10/2007).

· Steuerbegünstigung für Verbesserungsvorschläge und Diensterfindungen

Prämien hiefür sind imAusmaß eines um 15% erhöhten Jahressechstels nur mit 6% zu versteuern. (Keine trivialen Vorschläge, sondern Sonderleistungen!) Neu ist, dass diese Begünstigung rückwirkend ab 2005 der Arbeitnehmer bei der Antragsveranlagung geltend machen kann (§ 124b Z 36 EStG).


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