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Anmeldung von Dienstnehmern ausnahmslos vor Arbeitsantritt

Anmeldung von Dienstnehmern ausnahmslos vor Arbeitsantritt

Die ASVG-Anmeldung hat vor Arbeitsantritt zu erfolgen. Anstelle einer Vollanmeldung ist eine Mindestangabenmeldung möglich, die innerhalb von 7 Tagen durch eine Vollanmeldung ersetzt werden muss. Anmeldung hat grundsätzlich mittels ELDA zu erfolgen. Das rechtzeitige Einlangen wird strikt kontrolliert und ein Verstoß mit Verwaltungsstrafen bzw. Beitragszuschlägen geahndet.


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