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Steuer- und Finanz-Info von Steuerberater Morak
Baufirmen: Dienstgebernummer im Zusammenhang mit der AGH
- Betroffen von der AuftraggeberInnenhaftung (AGH) sind Unternehmen, die Bauleistungen iSd § 19 Abs. 1a UStG ganz oder teilweise weitergeben.
- Die organisatorische Abwicklung der AGH erfolgt durch das „Dienstleistungszentrum AuftraggeberInnenhaftung“ (dlz-agh), welches bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichtet wurde.
- Die neunstellige Dienstgebernummer ist derzeit nur für Zwecke der AuftraggeberInnenhaftung bestimmt und gilt bundesweit.
- Unter dem Link www.sozialversicherung.at/agh können Sie eine Dienstgebernummer abrufen.
- Achten Sie bei der Eingabe auf die genaue Firmenbezeichnung oder geben Sie die Firmenbuchnummer ein.
- Für die Eintragung in die HFU-Liste (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen) ist ein Antrag an das DLZ-AGH zu richten.
- Das Formular finden Sie im rechts angeführten Link.
Im Zusammenhang mit SV-Meldungen (An-, Abmeldung, Beitragsnachweisung, etc.) ist immer die vom zuständigen Krankenversicherungsträger (GKK) vergebene Beitragskontonummer anzuführen!
Die Veröffentlichung mit dem oben angeführten Inhalt stammt aus der Website der OÖ Gebieteskrankenkasse und kann im Original geöffnet werden.
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