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KFZ-STEUER/NOVA | Verwendung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen

Bisher hat die Finanzverwaltung die Verwendung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen im Inland nicht massiv verfolgt, weil es Unsicherheiten in der Gesetzesanwendung gab. Möglicherweise ändert sich das aufgrund eines nunmehr vorliegenden höchstgerichtlichen Erkenntnisses. 
 
Die Verwendung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen ist in der Regel deswegen attraktiv, weil dadurch die Normverbrauchsabgabe entfällt und darüber hinaus die österreichische Kraftfahrzeugsteuer durch eine ausländische, häufig günstigere Kraftfahrzeugsteuer ersetzt wird.
 
Die Normverbrauchsabgabepflicht knüpft aber nicht nur an die tatsächliche kraftfahrrechtliche Zulassung an, sondern es entsteht auch dann Abgabepflicht, wenn das Fahrzeug nach dem Kraftfahrgesetz in Österreich zuzulassen wäre. Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Unsicherheiten geführt, da es nach dem Kraftfahrgesetz auf den relativ unbestimmten Ort der Verfügung ankommt.
 
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich nun im Erkenntnis vom 28.10.2009, 2008/15/0276 mit der Frage der Zulassungspflicht in Österreich beschäftigt und wichtige Aussagen zur Gesetzesauslegung getroffen.
 
Entscheidend ist jedenfalls nicht mehr der Hauptwohnsitz des Fahrzeugnutzers. Auch bei einem täglichen Arbeitsantritt des Fahrzeugnutzers vom österreichischen Wohnsitz sei nach dem Verwaltungsgerichtshof entscheidend, in welchem Land das Fahrzeug überwiegend eingesetzt wird.
 
Sofern daher ein in Österreich wohnhafter Dienstnehmer bzw. Geschäftsführer ein auf ein deutsches Unternehmen zugelassenes Fahrzeug nutzt, so ist dies rechtens, wenn mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug überwiegend im Ausland eingesetzt wird.


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