Das Risiko der Verlagerung von Produktionstätigkeiten außerhalb der EU soll mittels einer Förderung für bestimmte Unternehmen mit hohem Stromverbrauch entsprechend Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) reduziert werden. Die entsprechende Richtlinie zur Förderung wurde veröffentlicht. Ein Antrag beim Austria Wirtschaftsservice ist betreffend des Kalenderjahres 2022 bis 30.9.2023 möglich.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, die indirekte CO2-Kosten zu tragen haben und einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind und die im Jahr 2022 Produkte in bestimmten (Anhang 1 zum Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022) Sektoren oder Teilsektoren herstellen.
- Bestimmte Unternehmen sind entsprechend §5 der Richtlinie ausgeschlossen.
Ansuchen können für den Anteil des Jahresstromverbrauchs einer Anlage gestellt werden, der über 1 GWh liegt.
Die Höhe der Förderung ist für das Kalenderjahr 2022 anhand von bestimmten Formeln im Anhang 2 Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 zu berechnen.
In der Richtlinie sind unter anderem weiters angeführt
- Voraussetzungen
- Höhe der Förderung
- Verfahren, Fördervertrag, Auszahlung
- Kontrolle, Durchführung, Rückforderung
Der Antrag muss bis spätestens 30.9.2023 über den aws Fördermanager gestellt und abgesendet werden. Die Dokumente zur Antragstellung umfassen diverse (!) Kalkulationen, Berichte und Bestätigungen (von externen Dritten).
Diese Informationen (Stand 26.8.2023) umfassen nur bestimmte Eckpunkte dieser Förderung. Für die Beantragung der Förderung ist die Förderrichtlinie und das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 zu beachten. Detaillierte und aktuelle Informationen, die Förderrichtlinie samt diversen Übersichten sowie ein Link zum Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 finden Sie auf der Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH www.aws.at.
Stand: 29. August 2023