Bis zum 30.9.2025 können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2024 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.
Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KG) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12.2024 ist daher der 30.9.2025 der letzte fristgerechte Abgabetag. Wird die Frist versäumt, so hat das Firmenbuchgericht Zwangsstrafen gegenüber der Gesellschaft und deren gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführenden) zu verhängen.
Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer Vorauszahlungen des laufenden Jahres 2025 kann grundsätzlich noch bis zum 30.9.2025 eine Herabsetzung beantragt werden. Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahrs.
Ab 1.10.2025 beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Der Zinssatz für Anspruchszinsen beträgt 3,53 % (Stand August 2025). Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung bis 30.9.2025 vermieden werden.
Stand: 26. August 2025
Bild: Alena - stock.adobe.com
Über uns: Wir sind Ihr regionaler Steuerberater in Brunn am Gebirge (Mödling). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir sie kompetent und individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.