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Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung

Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung

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Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: Cagkan - stock.adobe.com

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PERLOGIS Mag. Franz Harrand Wirtschaftreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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